Rezeptprüfpflicht für gesetzlich Versicherte

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss. Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht. Der Arzt muss fehlerhafte Rezepte mit seiner Unterschrift und dem Datum dieser Änderung kennzeichnen. Ein Rezept ist ab Ausstellungsdatum 28 Tage gültig und muss spätestens am Tag der ersten Behandlung ausgestellt worden sein. Ansonsten verliert es seine Gültigkeit. Spätestens zum ersten Termin muss ein gültiges Rezept vorliegen. Termine, die ohne gültiges Rezept in Anspruch genommen werden, müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen. Rezeptgebühr Gesetzlich ist festgelegt (§32 Abs. 2i. V. m § 61 Satz 3 SGB V), dass Patienten für ein Rezept für Physiotherapie eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes und einer Rezeptgebühr in Höhe von 10,- € leisten müssen. Diese Zuzahlung ist bei Antritt Ihrer ersten Behandlung fällig.

Ihr Team der Physio-Praxis Körper´Gfühl